Die Karlsruher Verfassungsrichter sollen über die Klimapolitik der Bundesrepublik entscheiden. (Bild: Silvia Frank/​Pixabay)

Das war ein Paukenschlag, vor vier Jahren. Die letzte Merkel-Groko schleppte sich, Corona-geschwächt, ohnehin nur mühsam über die Runden. Und dann kam im März 2021 auch noch das Bundesverfassungsgericht mit seinem Klimaschutz-Urteil.

Das stellte der Regierung der "Klimakanzlerin" ein überaus mieses Zeugnis aus. Sie verschiebe die nötigen Maßnahmen zum CO2-Sparen in die Zukunft und belaste dadurch zukünftige Generationen viel zu stark, warnten die Karlsruher Richter.

Die Freiheit der Jungen werde eingeschränkt. Sie müssten nämlich dann so gewaltig auf die Bremse treten, dass die Folgen die Gesellschaft überfordern würden.

Ein Schock für Merkel und Co. Die Groko, gezwungen von den obersten Richtern, verschärfte ihr Klimaschutzgesetz, und sie zog das Ziel eines klimaneutralen Deutschlands von 2050 auf 2045 vor.

Für Friedrich Merz und seine neuerliche Groko, die das Klimathema, milde ausgedrückt, schleifen lassen, müsste das eigentlich ein Warnsignal sein. Denn in Karlsruhe stehen aktuell wieder Klimaklagen zur Beratung an.

Mehrere Umweltverbände, darunter BUND, Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace, haben voriges Jahr Verfassungsbeschwerden gegen das aktuelle Klimaschutzgesetz eingereicht, um die Regierung zu konsequenterem CO2-Sparen zu bringen.

Vor allem zwei Fragen sollen dabei geklärt werden. Erstens: Reicht das aktuelle, noch von der Ampel-Regierung weichgespülte Klimagesetz überhaupt aus, um die selbst gesetzten Ziele zu erreichen?

Und zweitens: Müssen die CO2-Ziele nicht noch strikter werden, weil sich der Klimawandel zuletzt deutlich beschleunigt hat, es folglich mehr Anstrengungen braucht, um auf dem 1,5-bis-zwei-Grad-Erwärmungspfad zu bleiben, den Deutschland hochoffiziell anpeilt. 

Joachim Wille ist Co-Chefredakteur des Online-Magazins Klimareporter°.

Inzwischen gibt es Signale, dass das Karlsruher Gericht tatsächlich ein zweites Klimaurteil fällen könnte. Denn es hatte im Sommer Regierung, Umweltverbände und Fachgremien aufgefordert, Stellungnahmen zu dem Problem abzugeben.

Letzte Woche ist die Frist dafür abgelaufen. Die Regierung hat, wie inzwischen bekannt wurde, zwar Fristverlängerung für ihre Stellungnahme beantragt, doch natürlich wird sie ihr Vorgehen verteidigen. Motto: Sind auf Kurs. Klar auch, dass die Umweltverbände sagen: Alles viel zu schwach.

 

Interessant in dem Zusammenhang aber ist die Stellungnahme der sogenannten "Umweltweisen", die die Regierung beraten. Sie rechnen vor, dass das Rest-CO2-Budget, das Deutschland noch ausstoßen darf, um wenigstens im Zwei-Grad-Pfad zu bleiben, weiter geschrumpft ist, und außerdem die jüngste Novelle des Klimaschutzgesetzes das Erreichen der gesetzlichen Klimaziele "voraussichtlich erschwert".

Mit anderen Worten: Merz und Co müssten beim CO2-Sparen eigentlich einen Zahn zulegen, statt Tempo rauszunehmen.

Ergo: Wenn es denn kommt, dürfte das zweite Klimaurteil nicht weniger spektakulär ausfallen als das erste.

Lesen Sie dazu auch: Umweltrat: Reformiertes Klimagesetz schwächt den Klimaschutz