Eine Solarthermieanlage auf einem Dach.
Wer eine Ölheizung mit erneuerbarer Wärme wie Solarthermie kombiniert, darf sie auch 2026 und später noch einbauen. (Foto: Friederike Meier)

Die Bundesregierung hat heute das Gesetz zum nationalen Emissionshandel beschlossen. Nach dem Klimaschutzgesetz, dem Klimaschutz­programm 2030 und dem dazugehörenden Finanzplan hat sie mit dem Gesetz über ein nationales Emissionshandels­system für Brennstoff­emissionen (BEHG) einen weiteren Teil des "Klimapakets" auf den Weg gebracht. Ebenfalls vom Kabinett verabschiedet wurde der Entwurf zum Gebäudeenergie­gesetz.

Laut dem Gesetz zum Emissionshandel soll ab dem Jahr 2021 ein nationaler CO2-Preis für Brennstoffe eingeführt werden. Zu Beginn soll er zehn Euro pro emittierter Tonne CO2 betragen. Das entspricht brutto 2,8 Cent pro Liter Benzin, 3,2 Cent pro Liter Diesel, 3,2 Cent pro Liter Heizöl und 0,2 Cent pro Kilowattstunde Erdgas, wie das Umweltministerium mitteilte.

Bis 2025 soll der Preis dann schrittweise auf 35 Euro pro Tonne CO2 steigen. Ab 2026 soll es einen Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 35 Euro und einem Höchstpreis von 60 Euro geben.

Die Menge der Zertifikate, die jedes Jahr ausgegeben wird, soll dabei von der Bundesregierung festgelegt werden und sich nach den Emissionen richten, die laut EU-Lastenteilung für die jeweiligen Sektoren in dem Jahr in Deutschland noch erlaubt sind.

Ausnahmen für Unternehmen bei "unzumutbarer Härte"

Die CO2-Zertifikate kaufen müssen diejenigen Unternehmen, die Brenn- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, also zum Beispiel Gaslieferanten und Raffinerien. Laut dem Gesetz sind etwas über 4.000 Unternehmen davon betroffen.

Der Zertifikatspreis soll sich laut dem Gesetz grundsätzlich am Markt bilden, außer wenn der Höchstpreis überschritten oder der Mindestpreis unterschritten wird. Nach einer Evaluation im Jahr 2025 soll festgelegt werden, inwieweit Höchst- und Mindestpreise für die Zeit ab 2027 nötig sind.

Die Härtefallregelung, nach der Unternehmen, denen durch den Brennstoffemissionshandel eine "unzumutbare Härte" entsteht, eine "finanzielle Kompensation in der zur Vermeidung der unzumutbaren Härte erforderlichen Höhe" gewährt werden soll, ist nun ebenfalls konkretisiert worden. Laut Gesetz kann von einer unzumutbaren Härte ausgegangen werden, wenn die Brennstoffkosten eines Unternehmens einschließlich der zusätzlichen Kosten für den Emissionshandel mehr als 20 Prozent der Gesamtkosten ausmachen.

Kritik an dem Gesetz kommt von allen Seiten. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisiert, der Emissionshandel gefährde die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands. "Vom neuen System sind mehrere 10.000 Unternehmen betroffen, die im Gegensatz zu ihren europäischen und internationalen Konkurrenten zusätzlich voll belastet werden", sagte BDI-Vizechef Holger Lösch. Er forderte den Bundestag auf, einen wirksamen Schutz für den Mittelstand einzubauen.

BUND kritisiert Zertifikate aus dem Ausland

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisiert das Gesetz – allerdings wegen der fehlenden Wirkung für den Klimaschutz. "Gerade bei den zentralen Hebeln einer wirksamen Klimapolitik ist das Paket unzureichend", sagte BDEW-Präsidentin Marie-Luise Wolff. Ein CO2-Preis mit Lenkungswirkung müsse spürbar sein – die Bundesregierung hingegen wolle einen Preis, der nichts verändert.

Der Umweltverband BUND bemängelt vor allem, dass laut dem Gesetz Zertifikate aus dem Ausland zugekauft werden können. "Das lädt dazu ein, Klimaschutz zu Hause weiter zu vertagen und sich selbst um CO2-Minderungen zu drücken", so der stellvertretende BUND-Vorsitzende Ernst-Christoph Stolper. Aber auch wegen des niedrigen Einstiegspreises und der geplanten Deckelung werde der nationale Emissionshandel nicht dazu beitragen, CO2-Emissionen zu senken.

Auch der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird von den Umweltverbänden wegen fehlender Klimaschutzwirkung kritisiert. "Die Bundesregierung leistet damit keinen nennenswerten Beitrag zum Erreichen des Klimaziels für 2030 im Gebäudesektor", sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). "Wir fordern ein Verbot neuer Ölheizungen ab 2020 und ohne Ausnahmen."

Gebäudeenergie: Standards bleiben unverändert

Laut dem heute beschlossenen Gesetzentwurf ist der Einbau von Ölheizungen ab 2026 hingegen noch erlaubt, wenn in dem Gebäude der Wärme- und Kältebedarf teilweise durch die Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt wird. Wer also eine neue Ölheizung beispielsweise mit zusätzlicher Solarthermie kombiniert, kann noch für Jahrzehnte auch mit Öl heißen.

Die DUH fordert außerdem, dass für Neubauten schon heute der Effizienzhaus-Standard KfW 40 festgeschrieben muss, bei Vollsanierungen von Bestandsgebäuden fordert sie den Standard KfW 55. Im heute beschlossenen Gebäudeenergiegesetz bleibt das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung unverändert.

Auch von der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) kommt Kritik: Nicht nur bringe der Entwurf kaum etwas für das Klima. Die Bundesregierung habe das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes im Jahr 2050 sogar aus dem Gesetz gestrichen.

"Ob, wann und wie Deutschlands Gebäude klimaneutral werden sollen, ist weiterhin völlig unklar", sagte Deneff-Geschäftsführer Christian Noll. Dabei seien wirtschaftliche Lösungen für klimaneutrale Gebäude "made in Germany" längst vorhanden.

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