Svenja Schulze spricht und unterstreicht das Gesagte mit der Hand.
Svenja Schulze meint es mit dem Klimaschutzgesetz offenbar ernst. (Foto: Sascha Hilgers/​BMU)

Lob von der linken und grünen Opposition, Schelte vom Koalitionspartner: Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat einen Entwurf für das geplante Klimaschutzgesetz zur "Früh-Koordinierung" ans Kanzleramt übermittelt – im Alleingang und gegen den Widerstand mehrerer unionsgeführter Ressorts.

Das 62-seitige Dokument liegt Klimareporter° vor. Dies sind die wichtigsten Punkte aus dem Gesetzentwurf:

  • Das Klimaschutzgesetz soll festschreiben, dass die Bundesrepublik ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990 reduziert. Das wäre eine Verschärfung gegenüber dem Klimaschutzplan 2050, der eine Spanne von 80 bis 95 Prozent erlaubt. Rechnerisch soll Deutschland zur Hälfte des Jahrhunderts überhaupt keine Treibhausgase mehr verursachen, die restlichen fünf Prozent dürfen dem Gesetzentwurf nach durch CO2-Kompensation erreicht werden ("Netto-Treibhausgasneutralität").
  • Für die Dekaden bis 2050 sieht der Entwurf Zwischenziele vor, die sich mit den bisherigen Plänen der Bundesregierung decken: Gegenüber 1990 sollen die Treibhausgasemissionen im Jahr 2040 um 70 Prozent gesunken sein, im Jahr 2030 um 55 Prozent, im Jahr 2020 um 40 Prozent – auch wenn letzteres Ziel von der Bundesregierung de facto abgesagt wurde.
  • Die Klimaziele sollen nachträglich verschärft, aber nicht abgesenkt werden können.
  • Die Klimaziele für die einzelnen Wirtschaftssektoren für 2030 sind im Vergleich zum Klimaschutzplan schärfer. Dort steht beispielsweise für den Energiesektor noch, dass die Emissionen im Jahr 2030 "zwischen 175 und 183 Millionen Tonnen" betragen müssen. Laut dem Entwurf dürfen es nur noch 175 Millionen Tonnen sein.

    Genauso wird auch für die anderen Sektoren die untere Grenze der Spanne aus dem Klimaschutzplan als Ziel festgelegt. So soll laut der Gesetzesbegründung die absehbare Verfehlung des 2020er Klimaziels abgemildert und sichergestellt werden, dass die europäischen Vorgaben zum Klimaschutzgesetz wirklich erreicht werden.
  • Der Entwurf zeichnet für jeden Sektor einen Pfad mit Zwischenschritten vor, damit die Sektorziele auch wirklich verfolgt werden. Für jedes einzelne Jahr der kommenden Dekade legt er Emissionsmengen fest.

    Der Startwert im Jahr 2021 sowie die Werte aller weiteren Jahre ergeben sich aus der Annahme, dass die Emissionen von 2017 (dem letzten Jahr mit offiziellen Daten) bis 2030 linear abnehmen. Für den Energiesektor ergibt sich durch die Beschlüsse der Kohlekommission kein ganz linearer Pfad, weil diese sich punktuell auf die Jahre 2020, 2022 und 2030 auswirken.
  • Jedes Ministerium soll für den Klimaschutz in den Wirtschaftssektoren verantwortlich sein, die seinem Geschäftsbereich entsprechen. Das heißt: Das Verkehrsministerium muss selbst Maßnahmen für klimafreundlichen Verkehr entwickeln, das Landwirtschaftsministerium für klimafreundliche Landwirtschaft und so weiter.

    Die Ressorts müssen dem Gesetzentwurf nach auch mit ihrem Haushalt dafür aufkommen, wenn ein Mangel an Klimaschutz in ihrem Bereich der Bundesrepublik Kosten verursacht. Das könnte der Fall sein, wenn Deutschland anderen Ländern Emissionsrechte abkaufen muss, um seinen Pflichten gegenüber der EU nachzukommen.

  • Werden die zulässigen Emissionsmengen überschritten, soll die Bundesregierung innerhalb von einem halben Jahr ein Sofortprogramm entwickeln, das den betreffenden Sektor wieder auf Kurs bringt.
  • Die Bundesregierung soll ohnehin regelmäßig Maßnahmenprogramme erstellen – erstmals schon 2019. Die kommenden Programme sollen laut Entwurf mindestens in den Jahren erscheinen, in denen Deutschland seinen Klimaschutzplan aktualisiert. Diese Updates gehören zur deutschen Antwort auf die Anforderung des Paris-Abkommens, dass alle Länder ihre Klimaziele alle fünf Jahre überprüfen und anpassen. Das ist zum ersten Mal für 2020 vorgesehen.
  • Ein neues, siebenköpfiges "Sachverständigengremium" soll die Wirksamkeit des bestehenden und geplanten Klimaschutzes kontrollieren. Der Rat wird auf fünf Jahre ernannt. Frauen und Männer sollen "gleichberechtigt" vertreten sein, also wegen der ungeraden Mitgliederzahl wahrscheinlich in einem Verhältnis von mindestens drei zu vier.

    Je eines der Mitglieder dürfen der Sachverständigenrat für Umweltfragen, der Wissenschaftliche Beirat für Globale Umweltveränderungen, der Rat für Nachhaltige Entwicklung, der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorschlagen. Vorbild ist offenbar das britische Committee on Climate Change.
  • Schulze hat auch Pläne für die öffentliche Hand geschmiedet, die sie gern in einer Vorbildrolle sehen würde. Unter anderem soll die Bundesverwaltung deshalb bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden.

    Der Bund und seine Einrichtungen sollen veröffentlichen, wie sie die Pariser Klimaziele in ihrer Strategie und Politik für Kapitalanlagen berücksichtigen, welchem Klimarisiko das angelegte Vermögen ausgesetzt ist und wie viel Treibhausgase es verursacht. Allerdings: Wenn sie das nicht tun, passiert nicht viel. Sie müssen es lediglich begründen.
  • Die zur Durchsetzung des Gesetzes nötigen Daten von Dritten soll das Umweltbundesamt erheben. Wer sie nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig zur Verfügung stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von maximal 50.000 Euro geahndet werden kann.
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