Emissionshandelsbörse in Leipzig
An der Strombörse sind die Preise niedrig, Normalverbraucher können aber hier nicht einkaufen. (Foto: Christoph Busse/​EEX)

Es ist der 28. November 1997, Deutscher Bundestag, Punkt sieben der Tagesordnung. Der CDU-Abgeordnete Gunnar Uldall kommt zum pathetischen Ende seiner Rede: "Zum Wohle und zum Nutzen der Umwelt, zum Wohle und zum Nutzen der Betriebe und der Arbeitsplätze und zum Wohle und zum Nutzen der privaten Stromverbraucher" müsse man "überholte Verkrustungen aufbrechen", ruft er ins Plenum.

Für verkrustet halten Uldall und die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung unter Helmut Kohl die Gebietsmonopole der Strom- und Gaswirtschaft in Deutschland. Jeder Stromkunde – egal, ob Unternehmen oder privat – müsse den Strom einkaufen, der von seinem örtlichen Elektrizitätswerk angeboten wird, beschreibt Uldall den damaligen Zustand, an sich heute kaum noch jemand erinnert.

In Zukunft aber, wenn ihr Gesetz gelte, könne jeder den Strom dort kaufen, wo er am günstigsten ist. Für den Fall stellten Uldall wie auch der damalige Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP) Strompreissenkungen von 20 bis 30 Prozent in Aussicht und warben damit für ihr Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts.

Im Herbst 1997 war das allerdings handwerklich noch schlecht gezimmert. Der Bundesrat sollte außen vor bleiben. Die neuen Netzentgelte sollten in einer Verbändevereinbarung geregelt werden, die aber, als Schwarz-Gelb das Gesetz durchs Parlament brachte, noch gar nicht vorlag. Das Recht der Kommunen, Konzessionen für durchgeleiteten Strom und Gas zu verlangen, wurde über Gebühr beschnitten. Diese wehrten sich vehement.

Es dauerte noch bis zum 24. April 1998, bis das neue Energiewirtschaftsrecht in Kraft trat und eine Monopolsituation beendete, die 1935 unter der Nazi-Herrschaft entstanden war.

Viele Aufträge für Anwaltskanzleien

Die Liberalisierung des Strom- und später auch des Gasmarktes sieht sich dem Problem gegenüber, dass die Netze von Strom und Gas sogenannte natürliche Monopole sind. Wo eine Leitung von A nach B verläuft, gibt es meist keine zweite. In Deutschland sind die Trassen zudem nicht in staatlichem, sondern in privatem oder kommunalem Eigentum.

Wer also die Gebietsmonopole aufheben und "echten" Wettbewerb will, muss die Eigentümer der Netze zwingen, den Strom oder das Gas des Konkurrenten durchzuleiten. Um das zu sichern, den Besitzer aber nicht verfassungswidrig zu enteignen, entstanden bürokratische Monster-Vorschriften.

Durch das sogenannte Unbundling wurden die Monopole zwangsentflochten, die Monopolisten hatten Netz-"Töchter" zu gründen. Die durften zwar formal zum Unternehmen gehören, von diesem aber keine Weisungen mehr entgegennehmen. Das neue Energierecht ernährt seitdem ganze Rechtsabteilungen und Kanzleien, die wie Pilze aus dem Boden schossen. Dazu kommen jede Menge seriöse wie selbsternannte Verbraucherberater.

Seriöse und unseriöse Stromanbieter

Strom konnte plötzlich "gelb" sein. Dem simplen Steckdosen-Produkt verlieh der wohl erste neue bundesweite Stromanbieter namens "Yello" auf einmal ein Image. Mit Yello konnte der Besitzer, ein großer süddeutscher Energiekonzern, mehr von seinem Atom- und Kohlestrom an die Kunden bringen.

Die Liberalisierung machte es aber auch möglich, zum millionenschweren Stromverkäufer zu werden, ohne ein Kraftwerk oder eine einzige Leitung zu besitzen. Im Prinzip reichten ein Stromeinkauf an der Börse, ein Call-Center und eine Imagekampagne, die billigen Strom versprach.

Geknapst wurde dafür am Service oder man verlangte Vorkasse oder man gerierte sich als "Stromrebell" und weigerte sich, die EEG-Umlage zu zahlen. Hatte man die Schäfchen ins Trockene gebracht, schickte man die Firma in die Insolvenz. Alles kein Problem, denn per Gesetz ist der sogenannte Grundversorger dann verpflichtet einzuspringen.

Die Zahl der Betriebe, die sich auf dem Strommarkt tummelten, explodierte. 2017 gab es nach Angaben des Branchenverbandes BDEW hierzulande 80 größere Stromerzeuger, über 900 Stromnetzbetreiber, 130 reine Stromhändler sowie mehr als 1.200 Unternehmen, die Strom lieferten. Private Stromkunden können derzeit fast überall aus mindestens 20 Lieferanten auswählen, meist sind es mehr als 50.

Jedes Jahr wechseln nunmehr ein bis zwei Millionen Haushalte den Stromlieferanten. Positiv dabei: Man kann Atom- und Kohlestrom abwählen und mehr oder weniger echten Ökostrom beziehen. Ein bisschen Wohl für die Umwelt brachte die Liberalisierung also, auch wenn der Grünstrom-Markt selbst wieder voller Fallstricke steckt. 

Erfolgreich war das EEG

Strom ist zudem noch immer ein äußerst leicht verderbliches Produkt. In dem Moment, in dem er erzeugt wird, muss er praktisch auch verbraucht werden. Das führt zu vielerlei Absurditäten, etwa dem Umstand, dass die Netzbetreiber Kraftwerke zwangsweise herunterfahren dürfen – und diese Kraftwerke dann eine Entschädigung bekommen, bezahlt von den Stromkunden.

Auch 20 Jahre nach der Liberalisierung darf man deswegen zweifeln, ob Strom und Markt wirklich zusammenpassen. Die erfolgreichste Reform im Strombereich – das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – ist denn auch keine marktwirtschaftliche, sondern, wie die Kritiker des EEG sagen, eine "planwirtschaftliche".

Das große Versprechen von Uldall, Rexrodt wie auch damaliger grüner Politiker, mit der Liberalisierung werde Energie billiger werden, wurde jedenfalls nicht eingelöst.

Im Gegenteil: Kostete die Kilowattstunde den privaten Haushalt vor 20 Jahren etwas mehr als 17 Cent, sind es derzeit rund 29,5 Cent. Daran haben die staatlichen Abgaben – EEG-Umlage, Netzentgelte, Strom- und Mehrwertsteuer und anderes mehr – einen Anteil von über 23 Cent.

Den Nutzen haben Großkunden

Das wissen auch die heutigen Freunde liberaler (Strom-)Märkte. Sie fordern, um den Strompreis zu senken, nicht länger mehr Wettbewerb, sondern geringere Steuern und Umlagen. Am meisten steht die EEG-Umlage am Pranger, obwohl die Netzentgelte inzwischen den größten Kostenblock darstellen.

An der Strombörse – ebenfalls ein Produkt der Marktliberalisierung – erhalten die Erzeuger für die Kilowattstunde derzeit übrigens nur zwischen drei bis vier Cent. Wer direkt an der Börse Strom kaufen kann, ist deswegen gut dran. Industrielle Großkunden können das und zahlen in Deutschland im Schnitt nur acht bis zehn Cent für die Kilowattstunde. Neben dem billigen Börsenstrom genießen diese Kunden noch eine Vielzahl staatlicher Nachlässe bei der EEG-Umlage, den Netzentgelten und anderen Abgaben.

1997 hat diese Entwicklung ein Abgeordneter vorausgeahnt. Rolf Köhne von der PDS-Gruppe gab damals im Bundestag zu Protokoll: Das Ziel des neuen Energierechts, die Strompreise zu senken, werde "allenfalls für einige wenige Großverbraucher erreicht werden, die sich eigene Kraftwerke leisten könnten oder auf den europäischen Markt zurückgreifen könnten. Aber das Gros der Verbraucher, vor allen Dingen Otto Normalverbraucher, wird dabei draufzahlen."

Köhne hat im Kern recht behalten.

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