Typische Braunkohle-Mondlandschaft, in der sogar der riesige Kohlebagger klein aussieht, dahinter das große Braunkohlekraftwerk Schwarze Pumpe.
Vergoldeter Lebensabend in Sicht: Braunkohlekraftwerk in der Lausitz. (Foto: Bildagentur Zoonar/​Shutterstock)

Klimareporter°: Frau Badum, wäre es nach der Bundesregierung gegangen, hätte das Wirtschaftsministerium den Milliarden-Entschädigungsvertrag mit den Braunkohlekonzernen RWE und Leag unterzeichnet – und weder Bundestag noch Öffentlichkeit hätten das Papier je debattiert. So gesehen ist die öffentliche Anhörung am letzten Montag im Wirtschaftsausschuss doch ein Erfolg?

Lisa Badum: Grundsätzlich ist das positiv und ein Erfolg der Klimabewegung. Mit diesem Vertrag soll der Kohleausstieg den Betreibern vergoldet werden. Der nächste Schritt muss sein, dass dieser Vertrag geändert wird. Ich bin gespannt, welche Schlüsse die Bundesregierung aus der Anhörung zieht.

Als ein Kernproblem stellte sich in der Anhörung heraus, dass das Kohleausstiegsgesetz und der öffentlich-rechtliche Vertrag mit RWE und Leag teilweise im Widerspruch zueinander stehen.

Genau. Der Vertrag bringt eine erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich. Er bedient aber vor allem einseitig die Interessen der Kohlelobby und benachteiligt die öffentliche Hand. Und deswegen erwarte ich, dass die Bundesregierung den Vertrag noch ändert.

Es soll doch um einen Ausgleich der Interessen gehen. Und den sehe ich nicht – im Gegenteil, die Kohlekonzerne sind mit diesem Vertrag sehr viel besser abgesichert, verglichen beispielsweise mit einer Rechtsverordnung, die all das auch regeln könnte.

Diese einseitige Absicherung werde durch eine rechtliche "Unwucht" im Vertrag erreicht, räumten selbst Experten, die nicht von der Opposition gestellt wurden, in der Anhörung ein.

Die Kritikpunkte an dem Gesetz sind durchaus unterschiedlich. Einige meinen, dass auch Entschädigungszahlungen an den Braunkohleförderer Mibrag geboten sind. Diese Auffassung teile ich nicht.

Auffallend sind die Unklarheiten bezüglich der Verwendung der Entschädigungszahlungen. Hier widersprechen sich Vertrag und Ausstiegsgesetz. Und was mit 4,35 Milliarden Euro, die die öffentliche Hand zahlt, geschieht, ist ja nicht irrelevant.

Kritik gab es auch an der im Vertrag vorgesehenen Regelung, dass die öffentliche Hand sich bei einer Neuplanung der Tagebaue verpflichten soll, diese Planungen dann streitfrei zu stellen. Soll auf diese Weise eine bundesgesetzliche Garantie für den Betrieb aller Tagebaue, wie sie im Ausstiegsgesetz für den RWE-Tagebau Garzweiler II vorgesehen ist, quasi durch die Hintertür eingeführt werden?

Sie spielen auf die Präambel des Vertrags an. Die entsprechende Formulierung dort soll eigentlich dafür sorgen, dass das Verfahren zur Verkleinerung von Tagebauen schneller funktioniert als bisher. Wenn das der Zweck ist, braucht man aber die gewählte Formel einer "energiewirtschaftlichen Notwendigkeit" nicht. Daher befürchte ich, dass sich die Leag damit durch die Hintertür das Wegreißen weiterer Dörfer legitimieren lassen will.

Glücklicherweise entfaltet so eine Präambel nicht die gleiche Rechtswirkung wie eine Formulierung im Gesetz, wie sie unglücklicherweise für Garzweiler II getroffen wurde. Wachsam müssen wir trotzdem bleiben. Und auch hier gilt: Die Bundesregierung muss den Wortlaut in der Präambel ändern, wenn sie nicht weitere Unsicherheiten schaffen will.

Zum Vertrag kann der Bundestag jetzt nur noch Ja oder Nein sagen. Parlamentarische Instrumente wie Anträge oder Gesetzesinitiativen nützen nicht viel. Nach allem, was in der Anhörung bekannt wurde, kann der Vertrag aber nicht so bleiben, wie er ist.

Ja, so wie der Vertrag jetzt ist, kann er nicht bleiben. Ich hoffe nur, dass die einzige Veränderung nicht die sein wird, dass die Kraftwerksbetreiber – siehe eben Mibrag – noch mehr Geld bekommen. Und dass ansonsten Klimaschutz und Rechtssicherheit leer ausgehen. Das würde ich sehr bedauern.

Porträtaufnahme von Lisa Badum.
Foto: P. Haas, S. Hilgers

Lisa Badum

ist klimapolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Die studierte Politik­wissen­schaftlerin und langjährige Bürger­energie­politikerin ist außerdem Kreisrätin im ober­fränkischen Forchheim.

Die Gefahr besteht. Schon das Kohlebeendigungsgesetz wurde ja nachgebessert – und zwar mit dem Ergebnis, dass die Betreiber von Steinkohleanlagen noch mehr Geld bekommen. Ich sehe jetzt die große Koalition gefordert.

Die Erkenntnisse aus der Anhörung müssen Folgen für den Vertrag haben. Zum einen, was die Intransparenz der Entschädigungshöhe betrifft.

Zum anderen schwächt der Vertrag das Kohleausstiegsgesetz, besonders auch, was die Überprüfungen des Ausstiegszeitplans in den Jahren 2029 und 2032 angeht. Die hier gegebene Möglichkeit, den Kohleausstieg vorzuziehen, wird durch den Vertrag erheblich ausgehebelt. Da erwarte ich, dass die progressiven Abgeordneten der Koalition sich für Änderungen einsetzen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat jetzt in einem Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister verlangt, ein weiteres Gutachten von der Beraterfirma Ernst & Young und anderen, auf dessen Grundlage der Vertrag mit RWE und Leag ausgehandelt wurde, zu veröffentlichen, um Transparenz über das Zustandekommen der Entschädigungssummen zu schaffen.

Es freut uns, dass die SPD im letzten Moment noch aufgewacht ist. Es ist höchste Zeit! Wir führen das auf das hartnäckige Fragen von uns Grünen im Parlament und aus der Zivilgesellschaft zurück.

Denn tatsächlich weiß niemand, wofür diese Entschädigungen fließen. Weder das Argument der zusätzlichen Tagebauverkleinerung noch das des entgangenen wirtschaftlichen Gewinns ist valide.

Die Konzerne sind verpflichtet, selbst für die Rekultivierung zu sorgen. Zusätzlicher Klimaschutz durch die zu ändernden Tagebauplanungen ist kaum nachweisbar und zudem wird der Braunkohlestrom zunehmend unwirtschaftlich. Es wäre ein absoluter Skandal und darf nicht sein, dass diese Gelder fließen.

Wirkt es nicht aus der Zeit gefallen, den Kohleausstieg per Vertrag erschweren zu wollen oder gar hinauszuzögern – angesichts gerade der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Braunkohleverstromung?

Ziel müsste eigentlich ein früherer Kohleausstieg als 2038 sein. Mit dem Vertrag passiert aber das Gegenteil. Das steht nicht nur im Gegensatz zum Green Deal der Europäischen Kommission.

Die Bundesregierung müsste endlich auch die neuen Emissionsgrenzwerte für Kraftwerke, die sogenannte Bref-Richtlinie, in Deutschland umsetzen. Da dealt die Regierung aber mit der EU-Kommission, um die Richtlinie nicht voll umsetzen zu müssen, weil das sonst das Kohleverlängerungsgesetz – das es für mich ist – beeinträchtigen würde.

Die EU-Kommission soll auch, wie zu hören ist, der Bundesregierung eine lange Frageliste zum Kohleausstiegsgesetz übermittelt haben. Was ist da dran?

Das ganze Beihilfeverfahren ist für uns eine Blackbox, weil wir keinerlei Informationen der Bundesregierung über den Verfahrensstand erhalten. Damit setzt sich die Intransparenz der vergangenen Monate fort.

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